Zusammenrechnung von Schenkungen und Erbschaft

Schenkungen, die Sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit dem Erbe zusammengerechnet.

Schen­kung und Erb­schaft sind bei­de Erwer­be, auf die Sie Steu­ern zah­len müs­sen, wenn sie bestimm­te Frei­be­trä­ge über­stei­gen. Leb­zei­ti­ge Schen­kun­gen des Erb­las­sers, die Sie als Erbe inner­halb von 10 Jah­ren vor dem Erb­fall erhal­ten haben, wer­den mit der Berei­che­rung durch den Erb­fall zusam­men­ge­rech­net. Dabei kommt der Frei­be­trag nur ein­mal zur Anwen­dung. Sofern die Schen­kung bereits ver­steu­ert war, muss der soge­nann­te Dif­fe­renz­be­trag gebil­det wer­den. Das heißt, dass von der Steu­er, die Sie jetzt für alle Erwer­be zusam­men zu zah­len hät­ten, der Betrag abge­zo­gen wird, der für die Schen­kung nach den Regeln zur Zeit des Erb­fal­les zu erhe­ben gewe­sen wäre.

Liegt eine Schen­kung schon über 10 Jah­re zurück, dann ist sie steu­er­lich bereits erle­digt. Also kön­nen Sie den Frei­be­trag wie­der voll aus­schöp­fen. Inso­fern kön­nen Sie durch früh­zei­ti­ge Schen­kun­gen Erb­schaft­steu­ern spa­ren.