Erste Hilfe-Kurse können umsatzsteuerfrei sein
Erste Hilfe-Kurse können als Schulunterricht gelten und sind in diesem Fall umsatzsteuerfrei.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein gewinnorientiertes Unternehmen Erste Hilfe-Kurse für Fahrschüler, Krankenschwestern, Lehrer und Erzieher umsatzsteuerfrei anbieten. In einem Urteil des Bundesfinanzhofs wurden die Kurse als umsatzsteuerfreier Schulunterricht angesehen. Der Anbieter konnte unter anderem eine Bescheinigung der Bezirksregierung vorlegen, dass die Kurse auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026