Erste Hilfe-Kurse können umsatzsteuerfrei sein

Erste Hilfe-Kurse können als Schulunterricht gelten und sind in diesem Fall umsatzsteuerfrei.

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann auch ein gewinn­ori­en­tier­tes Unter­neh­men Ers­te Hil­fe-Kur­se für Fahr­schü­ler, Kran­ken­schwes­tern, Leh­rer und Erzie­her umsatz­steu­er­frei anbie­ten. In einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs wur­den die Kur­se als umsatz­steu­er­frei­er Schul­un­ter­richt ange­se­hen. Der Anbie­ter konn­te unter ande­rem eine Beschei­ni­gung der Bezirks­re­gie­rung vor­le­gen, dass die Kur­se auf einen Beruf oder eine vor einer juris­ti­schen Per­son des öffent­li­chen Rechts abzu­le­gen­de Prü­fung ord­nungs­ge­mäß vor­be­rei­ten.