Mediationsverfahren ist kein Teil abzugsfähiger Scheidungskosten

Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr als Scheidungskosten zum Steuerabzug zu.

Frü­her waren die Kos­ten eines Media­ti­ons­ver­fah­rens als Ehe­schei­dungs­kos­ten aner­kannt und damit als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzugs­fä­hig. Vor­aus­set­zung war aber, dass das Ergeb­nis der Media­ti­on in einem nota­ri­ell beglau­big­ten Ver­trag fest­ge­hal­ten und die Ehe nach dem Media­ti­ons­ver­fah­ren geschie­den wird. Das hat sich geän­dert; nach zwei Urtei­len des Bun­des­fi­nanz­hofs lässt die Finanz­ver­wal­tung Media­ti­ons­kos­ten gene­rell nicht mehr zum Abzug zu.