Verfassungsbeschwerde gegen höhere Umsatzsteuer gescheitert

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Eine Fami­lie mit sechs Kin­dern woll­te sich gegen die jüngs­te Mehr­wert­steu­er­erhö­hung von 16 % auf 19 % weh­ren, doch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ihre Ver­fas­sungs­be­schwer­de nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Die Ver­fas­sungs­rich­ter mei­nen, dass eine höhe­re Belas­tung von Fami­li­en bei indi­rek­ten Steu­ern unver­meid­bar ist und im Zwei­fel bei den direk­ten Steu­ern, also der Ein­kom­men­steu­er, aus­ge­gli­chen wer­den muss.