Höherer Sonderausgabenabzug für private Krankenversicherung

Krankenversicherungsbeiträge müssen spätestens ab 2010 in angemessener Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gibt dem Gesetz­ge­ber bis Ende 2009 Zeit, den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung neu zu regeln. Der Grund: Bis­her ist der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug unab­hän­gig von der Not­wen­dig­keit der Bei­trä­ge auf einen bestimm­ten Betrag beschränkt. Da aber in der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung für jedes Fami­li­en­mit­glied zusätz­li­che Bei­trä­ge anfal­len, kann für eine gro­ße Fami­lie ein rela­tiv hoher Bei­trags­satz zusam­men­kom­men. Zukünf­tig müs­sen Bei­trä­ge zur pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung min­des­tens bis zu der Höhe abzugs­fä­hig sein, die der gesam­ten Fami­lie eine Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung gewähr­leis­tet, deren Leis­tun­gen zumin­dest dem Ver­sor­gungs­um­fang der Sozi­al­hil­fe ent­spre­chen.