Steuererklärung nicht per Diskette

Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.

Dass die Finanz­ver­wal­tung inzwi­schen zur Ver­wen­dung elek­tro­ni­scher Medi­en neigt, und deren Nut­zung zum Bei­spiel für Vor­anmel­dun­gen bis­wei­len sogar vor­schreibt, bedeu­tet nicht, dass jedes elek­tro­ni­sche Medi­um für eine Steu­er­erklä­rung auch zuläs­sig ist. Die Abga­be der Steu­er­erklä­rung auf Dis­ket­te jeden­falls ist kein zuläs­si­ger Weg zur Erfül­lung der Erklä­rungs­pflicht, ent­schied das Finanz­ge­richt Saar­land.