Umsatzsteuer auf Honorarberatung eines Versicherungsmaklers

Die Beratung gegen Honorar durch einen Versicherungsmakler ist, anders als die eigentliche Maklerleistung, nicht umsatzsteuerfrei.

Führt ein Ver­si­che­rungs­mak­ler Bera­tun­gen gegen Hono­rar durch, dann gehört dies nicht zu den berufs­ty­pi­schen Tätig­kei­ten, son­dern ent­spricht eher einer Rechts­be­ra­tung durch Rechts­an­wäl­te. Ent­spre­chend ist die­se Hono­rar­be­ra­tung im Gegen­satz zu den typi­schen Mak­ler­tä­tig­kei­ten auch nicht umsatz­steu­er­frei. Dar­auf weist die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Rhein­land in einer Kurz­in­for­ma­ti­on hin.