Verdeckte Gewinnausschüttung durch private Pkw-Nutzung

Die vertragswidrige Nutzung eines Firmen-Pkws durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Nutzt der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ent­ge­gen einem aus­drück­li­chen Ver­bot im Anstel­lungs­ver­trag den Fir­men-Pkw auch für pri­va­te Fahr­ten, dann liegt eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung vor. Deren Höhe rich­tet sich dabei nicht nach der 1 %-Regel, son­dern nach dem zwi­schen frem­den übli­chen Ent­gelt für eine ver­gleich­ba­re Nut­zungs­über­las­sung.