Bescheide zum Gewerbesteuermessbetrag ergehen vorläufig

Da derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer angezweifelt wird, ergehen die Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch vorläufig.

Vor dem Bun­des­fi­nanz­hof und dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sind Ver­fah­ren anhän­gig, die die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Gewer­be­steu­er in Fra­ge stel­len. Die Finanz­ver­wal­tung hat dar­auf reagiert und erlässt sämt­li­che Fest­set­zun­gen des Gewer­be­steu­er­mess­be­trags nur noch mit einem Vor­läu­fig­keits­ver­merk.