Gebühren für verbindliche Auskünfte

Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamts zur Gewerbesteuer sind ab diesem Jahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.

Seit rund 18 Mona­ten ver­lan­gen die Finanz­be­hör­den Gebüh­ren für die Ertei­lung ver­bind­li­cher Aus­künf­te. Als steu­er­li­che Neben­leis­tun­gen sind die­se Gebüh­ren nicht als Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig, wenn sie sich auf nicht abzieh­ba­re Steu­ern bezie­hen. Da die Gewer­be­steu­er durch die Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008 ab die­sem Jahr kei­ne abzugs­fä­hi­ge Steu­er mehr ist, sind auch die damit ver­bun­de­nen Gebüh­ren für ver­bind­li­che Aus­künf­te nicht mehr als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig.