Fahndung nach Spekulationsgewinnen

Die Steuerfahndung hat nach der Feststellung ausländischer Kapitalerträge nun die Erfassung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, den Spekulationsgewinnen, entdeckt.

Nach­dem die Steu­er­fahn­dung zunächst die Fest­stel­lung aus­län­di­scher Kapi­tal­erträ­ge im Auge hat­te, hat sie nun die Erfas­sung der Gewin­ne aus pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­ten ent­deckt. Dazu bedarf es aber eben­so wie bei der Fest­stel­lung aus­län­di­scher Kapi­telerträ­ge der Mit­hil­fe der Kre­dit­in­sti­tu­te. Die Steu­er­fahn­dung ver­sucht, Ein­sicht in die Wert­pa­pier­ver­käu­fe und Kauf­be­le­ge zu neh­men, um Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­te zu ermit­teln. Die­sem Ver­hal­ten sind Sie als Bank­kun­de jedoch nicht schutz­los aus­ge­setzt. Die Suche der Steu­er­fahn­dung stellt oft­mals eine unzu­läs­si­ge Aus­for­schungs­er­mitt­lung dar, die gegen Vor­schrif­ten der Abga­ben­ord­nung ver­stößt, deren Zweck Ihr Schutz als Kun­de eines Kre­dit­in­sti­tu­tes ist. Gegen ein Aus­kunfts­er­su­chen der Steu­er­fahn­dung ste­hen daher auch die Rechts­mit­tel des Ein­spruchs, der Anfech­tungs­kla­ge und der Unter­las­sungs­kla­ge zur Ver­fü­gung.