Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Selbst Spenden an gemeinnützige Organisationen können unter geeigneten Umständen als verdeckte Gewinnausschüttungen gelten.

Spen­den einer Kapi­tal­ge­sell­schaft an gemein­nüt­zi­ge Insti­tu­tio­nen kön­nen auch ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen sein. Das gilt jeden­falls dann, wenn sie durch ein beson­de­res Nähe­ver­hält­nis zwi­schen dem Emp­fän­ger und dem Gesell­schaf­ter der spen­den­den Gesell­schaft ver­an­lasst sind. In dem Fall, über den der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den hat, ging es um Spen­den an ver­schie­de­ne Kir­chen­ge­mein­den. Pro­ble­ma­tisch an dem Urteil ist vor allem, dass der Bun­des­fi­nanz­hof kein ein­deu­ti­ges Kri­te­ri­um für die Beur­tei­lung der Fra­ge gelie­fert hat, ob eine Spen­de nun eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung ist oder nicht.