Regeln zur Steuerpflicht von Preisgeldern aus TV-Shows

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht Regeln für die Steuerpflicht von Preisgeldern aus TV-Shows.

Nach­dem der Bun­des­fi­nanz­hof vor kur­zem ent­schie­den hat­te, dass die Preis­gel­der aus TV-Shows anders als klas­si­sche Spiel- und Wett­ge­win­ne steu­er­pflich­tig sein kön­nen, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um reagiert und Regeln dazu ver­öf­fent­licht:

  • Dem Kan­di­da­ten wird vom Pro­du­zen­ten ein bestimm­tes Ver­hal­tens­mus­ter oder Ähn­li­ches vor­ge­ge­ben.

  • Dem Kan­di­da­ten wird neben der Gewinn­chan­ce und dem Preis­geld noch ein erfolgs­un­ab­hän­gi­ges Antritts- oder Tage­geld etc. gezahlt.

  • Das For­mat sieht grund­sätz­lich nicht nur einen ein­ma­li­gen Auf­tritt vor, son­dern erstreckt sich über meh­re­re Fol­gen. Der Kan­di­dat muss hier­für ggf. Urlaub neh­men oder von der Arbeit frei­ge­stellt wer­den.

  • Das Preis­geld hat die Funk­ti­on einer Ent­loh­nung für eine Leis­tung. Es fließt als Erfolgs­ho­no­rar zu.

Trifft kei­ner der vor­ste­hen­den Anhalts­punk­te zu, bleibt es auch bei im Rah­men von Fern­seh­sen­dun­gen gewon­ne­nen Gel­dern bei nicht steu­er­pflich­ti­gen Ein­nah­men.