Zulassung nur noch ohne Steuerrückstände

Auch Niedersachsen bearbeitet die Zulassung eines Fahrzeugs nur noch, wenn keine Kfz-Steuerrückstände mehr bestehen.

Nie­der­sach­sen folgt dem Bei­spiel ande­rer Bun­des­län­der und ver­wei­gert nun eben­falls die Zulas­sung eines Fahr­zeugs, wenn der Hal­ter noch Steu­er­rück­stän­de bei der Kfz-Steu­er oder damit zusam­men­hän­gen­den Neben­leis­tun­gen hat. Außer­dem muss der Hal­ter bei der Zulas­sung eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung für die zukünf­ti­ge Kfz-Steu­er ertei­len.