Hilfe für Sturmopfer

Die Geschädigten des schweren Unwetters am 2. Juni in Baden-Württemberg können mit dem Entgegenkommen der Finanzverwaltung rechnen.

Baden-Würt­tem­bergs Finanz­ver­wal­tung will den Geschä­dig­ten des ver­hee­ren­den Unwet­ters vom 2. Juni 2008 hel­fen: Die Finanz­äm­ter sind ange­wie­sen, alle steu­er­recht­li­chen Mög­lich­kei­ten zuguns­ten der Betrof­fe­nen voll aus­zu­schöp­fen. Die Hil­fe umfasst ins­be­son­de­re Maß­nah­men wie Steu­er­stun­dung ohne Stun­dungs­zin­sen, Her­ab­set­zung der Vor­aus­zah­lun­gen für Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er oder auch der vor­über­ge­hen­de Auf­schub von Voll­stre­ckungs­maß­nah­men unter Ver­zicht auf Säum­nis­zu­schlä­ge. Bei Gewer­be­trei­ben­den und Selb­stän­di­gen kom­men Son­der­ab­schrei­bun­gen für die Ersatz­be­schaf­fung ver­nich­te­ter oder ver­lo­ren­ge­gan­ge­ner Anla­ge­gü­ter in Betracht. Auch bei Miet­wohn­grund­stü­cken sind unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Son­der­ab­schrei­bun­gen mög­lich. Ein Bei­spiel, das Schu­le machen soll­te!