GmbH-Reform erleichtert Gründung und Sanierung

Der Bundestag hat die Reform des GmbH-Rechts verabschiedet, die damit voraussichtlich im Herbst in Kraft treten kann.

Der Bun­des­tag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen (MoMiG) beschlos­sen. Nach der Som­mer­pau­se muss noch der Bun­des­rat zustim­men, damit das MoMiG wie geplant im Herbst in Kraft tre­ten kann. Das Gesetz ermög­licht zum Bei­spiel unkom­pli­zier­te GmbH-Stan­dard­grün­dun­gen mit einem Mus­ter­pro­to­koll. Wird es ver­wen­det, muss der Gesell­schafts­ver­trag zwar wei­ter­hin nota­ri­ell beur­kun­det wer­den — bei nied­ri­gem Stamm­ka­pi­tal aber zu sehr gerin­gen Gebüh­ren. Für eine Grün­dung ohne Min­dest­stamm­ka­pi­tal wird die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) als neue GmbH-Vari­an­te ein­ge­führt. Fer­ner ent­hält das Gesetz noch eini­ge Ände­run­gen zur Ver­bes­se­rung der Sanie­rungs­fä­hig­keit einer GmbH in der Kri­se.