Möglichkeit der Unfallversicherung für Vereinsmitglieder

Die Möglichkeit zur kostengünstigen Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern wird deutlich ausgeweitet.

Vie­le ehren­amt­lich täti­ge Ver­eins­mit­glie­der sind heu­te nicht gegen Unfäl­le im Rah­men die­ser Tätig­keit abge­si­chert. Nur gewähl­te Vor­stän­de und Abtei­lungs­lei­ter kön­nen der­zeit in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung frei­wil­lig ver­si­chert wer­den. Inter­es­sant ist des­we­gen eine klei­ne Geset­zes­än­de­rung mit gro­ßer Wir­kung für Ver­ei­ne, die im Ent­wurf des “Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung” ent­hal­ten ist: Zukünf­tig sol­len nicht nur gewähl­te, son­dern alle “beauf­trag­ten” Mit­glie­der über ihren Ver­ein ver­si­cher­bar sein. Der Ver­si­che­rungs­schutz in der Ver­wal­tungs­be­rufs­ge­nos­sen­schaft kos­tet der­zeit nur 2,73 Euro pro Kopf und Jahr. Hält sich der Bun­des­tag an sei­nen Zeit­plan, steht die­ser Schutz für die Mit­glie­der den Ver­ei­nen vor­aus­sicht­lich ab Spät­herbst offen.