Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß

Angemessene Gebühren für eine verbindliche Auskunft sind nach Meinung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zulässig und verstoßen nicht gegen die Verfassung.

Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg ist der Ansicht, dass die Gebüh­ren, die die Finanz­äm­ter für eine ver­bind­li­che Aus­kunft ver­lan­gen, nicht im Wider­spruch zur Ver­fas­sung ste­hen. Damit ist eine Kla­ge geschei­tert, die die Gebüh­ren als treu­wid­rig bezeich­ne­te — erst das kom­pli­zier­te Steu­er­recht macht die Anfra­gen beim Finanz­amt über­haupt not­wen­dig; der Staat dür­fe des­we­gen nicht die Rechts­si­cher­heit von einer Gebühr abhän­gig machen, mein­te der Klä­ger. Ob wei­te­re Finanz­ge­rich­te noch anders ent­schei­den, bleibt abzu­war­ten.