Vorschlag zur Ausweitung der ermäßigten Mehrwertsteuer
Die EU-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz unter anderem auf arbeitsintensive Dienstleistungen auszuweiten.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie vorgestellt. Damit sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz statt mit dem vollen Steuersatz zu besteuern. Dazu zählen vor allem Gastronomie und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Außerdem sollen zu den steuerbegünstigten Arzneimitteln zukünftig alle saugfähigen Hygieneprodukte zählen, wozu dann insbesondere auch Babywindeln gehören. Und schließlich sollen Hörbücher und elektronische Bücher genauso als steuerbegünstigtes Buch gelten wie gedruckte Werke. Ob der Vorschlag so in die Richtlinie übernommen wird, ist derzeit allerdings ebenso unklar wie die Frage, welche Mitgliedsstaaten davon Gebrauch machen und auf Steuereinnahmen verzichten würden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung