Vorschlag zur Ausweitung der ermäßigten Mehrwertsteuer
Die EU-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz unter anderem auf arbeitsintensive Dienstleistungen auszuweiten.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie vorgestellt. Damit sollen die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit erhalten, bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz statt mit dem vollen Steuersatz zu besteuern. Dazu zählen vor allem Gastronomie und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Außerdem sollen zu den steuerbegünstigten Arzneimitteln zukünftig alle saugfähigen Hygieneprodukte zählen, wozu dann insbesondere auch Babywindeln gehören. Und schließlich sollen Hörbücher und elektronische Bücher genauso als steuerbegünstigtes Buch gelten wie gedruckte Werke. Ob der Vorschlag so in die Richtlinie übernommen wird, ist derzeit allerdings ebenso unklar wie die Frage, welche Mitgliedsstaaten davon Gebrauch machen und auf Steuereinnahmen verzichten würden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer