Vorschlag zur Ausweitung der ermäßigten Mehrwertsteuer

Die EU-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz unter anderem auf arbeitsintensive Dienstleistungen auszuweiten.

Die EU-Kom­mis­si­on hat einen Vor­schlag zur Ände­rung der euro­päi­schen Mehr­wert­steu­er­richt­li­nie vor­ge­stellt. Damit sol­len die Mit­glieds­staa­ten die Mög­lich­keit erhal­ten, bestimm­te arbeits­in­ten­si­ve Dienst­leis­tun­gen mit einem ermä­ßig­ten Mehr­wert­steu­er­satz statt mit dem vol­len Steu­er­satz zu besteu­ern. Dazu zäh­len vor allem Gas­tro­no­mie und haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen.

Außer­dem sol­len zu den steu­er­be­güns­tig­ten Arz­nei­mit­teln zukünf­tig alle saug­fä­hi­gen Hygie­ne­pro­duk­te zäh­len, wozu dann ins­be­son­de­re auch Baby­win­deln gehö­ren. Und schließ­lich sol­len Hör­bü­cher und elek­tro­ni­sche Bücher genau­so als steu­er­be­güns­tig­tes Buch gel­ten wie gedruck­te Wer­ke. Ob der Vor­schlag so in die Richt­li­nie über­nom­men wird, ist der­zeit aller­dings eben­so unklar wie die Fra­ge, wel­che Mit­glieds­staa­ten davon Gebrauch machen und auf Steu­er­ein­nah­men ver­zich­ten wür­den.