Kompromiss zur Haltefrist für Firmenerben

Bei der umstrtittenen Haltefrist für Firmenerben zeichnet sich ein Kompromiss zwischen der Union und der SPD ab.

Beim Streit um die Erb­schaft­steu­er­re­form zwi­schen Uni­on und SPD ist noch kein Ende in Sicht. Immer­hin zeich­net sich bei der viel­fach kri­ti­sier­ten Hal­te­frist für Fir­men­er­ben Bewe­gung ab. Statt der 15 Jah­re, die der­zeit im Gesetz­ent­wurf ste­hen, kann sich Finanz­mi­nis­ter Peer Stein­brück auch eine Frist von nur 10 Jah­ren vor­stel­len. Die Uni­on schlägt dane­ben noch ein Modell mit einer fünf­jäh­ri­gen Hal­te­frist als Wahl­mög­lich­keit für den Erben vor, bei dem die Steu­er­schuld aber nicht Jahr um Jahr abschmilzt, son­dern voll fäl­lig wird, wenn das Betriebs­ver­mö­gen inner­halb der Frist ver­äu­ßert wird.