Neue Muster für Freistellungsaufträge liegen vor

Die Einführung der Abgeltungsteuer führt dazu, dass neue Vordrucke für Freistellungsaufträge notwendig werden. Alte Aufträge behalten aber ihre Gültigkeit und werden entsprechend angepasst.

Wegen der Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er ab 2009 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um neue Mus­ter für Frei­stel­lungs­auf­trä­ge ver­öf­fent­licht. Eine Beschrän­kung des Frei­stel­lungs­auf­tra­ges auf ein­zel­ne Kon­ten und/oder Depots des­sel­ben Kre­dit­in­sti­tuts ist dar­in nicht mehr mög­lich. Bereits erteil­te Frei­stel­lungs­auf­trä­ge behal­ten ihre Gül­tig­keit. Eine vom Kun­den beauf­trag­te beschränk­te Anwen­dung auf ein­zel­ne Kon­ten darf das Kre­dit­in­sti­tut aber ab dem Jahr 2009 nicht mehr berück­sich­ti­gen.