Betriebsprüfungsklassen

Zu Beginn dieses Jahres wurden die Betriebsgrößenklassen geändert, die dafür verantwortlich sind, wie oft Ihr Unternehmen geprüft wird.

Es macht einen gewal­ti­gen Unter­schied, in wel­che Betriebs­prü­fungs­klas­se Ihr Betrieb ein­ge­stuft wird. Wäh­rend Groß­be­trie­be nahe­zu lücken­los geprüft wer­den, wer­den Klein­be­trie­be im Durch­schnitt nur alle 25 Jah­re geprüft. Die Betriebs­grö­ßen­klas­sen sind mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2001 geän­dert wor­den.

  • Groß­be­trie­be sind jetzt die Betrie­be, die ein der nach­fol­gen­den Kri­te­ri­en erfül­len: Umsatz­er­lö­se höher als 11,9 Mio. DM, steu­er­li­cher Gewinn höher als 465.000 DM. Der Prü­fungs­tur­nus beträgt 4,4 Jah­re.

  • Bei Mit­tel­be­trie­ben beträgt der Prü­fungs­tur­nus 11,8 Jah­re. Ihr Betrieb ist ein Mit­tel­be­trieb, wenn fol­gen­de Vor­aus­set­zung erfüllt wird: Die Umsatz­er­lö­se sind ent­we­der höher als 1,45 Mio. DM oder der steu­er­li­cher Gewinn ist höher als 91.000 DM.

  • Als Klein­be­trieb wer­den Sie ein­ge­stuft, wenn ent­we­der die Umsatz­er­lö­se grö­ßer als 265.000 DM sind oder der steu­er­li­che Gewinn grö­ßer als 50.000 DM ist.

  • Alle Betrie­be, deren Umsatz­er­lö­se oder der steu­er­li­che Gewinn dar­un­ter lie­gen, gehö­ren zu den Kleinst­be­trie­ben, die fast nie geprüft wer­den. Die Unter­neh­mer erspa­ren sich in die­ser Kate­go­rie den erhöh­ten Auf­wand, den eine Betriebs­prü­fung mit sich bringt.

Den kom­plet­ten Text der Betriebs­prü­fungs­ord­nung und Aus­zü­ge aus der Abga­ben­ord­nung kön­nen Sie auch als PDF-Doku­ment abru­fen: Betriebs­prü­fungs­ord­nung vom 15. März 2000