Renovierung durch den Nacherben

Eine Renovierung oder einen Umbau, den der Nacherbe in Erwartung der Erbschaft an einer Immobilie vorgenommen hat, darf nicht bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.

Reno­viert ein Nach­er­be auf eige­ne Kos­ten eine Immo­bi­lie, die er spä­ter erben wird, dann darf das Finanz­amt den Wert­zu­wachs bei der Erb­schaft­steu­er nicht berück­sich­ti­gen. Ent­spre­chen­des gilt bei einem Umbau — in bei­den Fäl­len darf das Finanz­amt nur den Wert vor der Bau­maß­nah­me anset­zen.