Kindergeld für Grenzgänger

Auch ein Grenzgänger kann Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben — nämlich dann, wenn der Anspruch auf Kindergeld im Ausland wegen einer niedrigeren Altersgrenze erloschen ist.

Nor­ma­ler­wei­se hat ein Grenz­gän­ger, der in Deutsch­land lebt, aber im Aus­land arbei­tet, hier kei­nen Anspruch auf Kin­der­geld. Doch es gibt Aus­nah­men, wie das Nie­der­säch­si­sche Finanz­ge­richt fest­ge­stellt hat: Ein Grenz­gän­ger mit Wohn­sitz in Deutsch­land und Arbeits­platz in den Nie­der­lan­den hat Anspruch auf deut­sches Kin­der­geld, wenn der Anspruch auf nie­der­län­di­sches Kin­der­geld erlo­schen ist, weil das Kind die dort gel­ten­de Alters­gren­ze erreicht hat.