Kein Kindergeld bei Studium und Zivildienst

Leistet Ihr Kind neben dem Studium seinen Zivildienst ab, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.

Das Finanz­ge­richt Müns­ter urteil­te, dass Sie kei­nen Anspruch auf Kin­der­geld haben, wenn Ihr Sohn neben sei­nem Stu­di­um auch den Zivil­dienst ableis­tet (Akten­zei­chen: 14 K 458/00 Kg). Begrün­det wird dies damit, dass Ihr Sohn in die­ser Zeit gera­de nicht für sei­nen Beruf aus­ge­bil­det wird. Wäh­rend des Zivil­diens­tes ent­steht den Eltern kein nen­nens­wer­ter Auf­wand, der Ihre steu­er­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit min­dert. Zudem wird Ihr Sohn für den Zivil­dienst ent­schä­digt.