Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Im Zuge der allgemeinen Erhöhung des Rentenalters sind auch Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer abhängig vom Geburtsjahr neu zu berechnen.
Als eine der Folgen der “Rente mit 67” ist bei der Berechnung der Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eine jahrgangsabhängige Staffelung vorgesehen. Geburtsjahrgänge bis 1952 können weiter mit dem Endalter 65 Jahre berechnet werden, für die Jahrgänge von 1953 bis 1961 gilt ein Endalter von 66 Jahren und für die noch Jüngeren ein Endalter von 67 Jahren. Für Schwerbehinderte gelten jeweils wie bisher um 5 Jahre niedrigere Altersgrenzen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen