Umzug wegen Schimmelbefalls

Kosten für einen durch Schimmelbefall in der alten Wohnung ausgelösten Umzug sind nicht ohne weiteres als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Nach­dem das Arbeits­zim­mer sei­ner Woh­nung von Schim­mel­pil­zen befal­len war, beauf­trag­te der Mie­ter eine Bau­bio­lo­gin mit einer Exper­ti­se und zog in eine ande­re Woh­nung um. Die Kos­ten dafür woll­te er als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung in sei­ner Steu­er­erklä­rung gel­tend machen. Doch das Finanz­ge­richt Ham­burg sah dafür kei­nen Anlass: Da noch kei­ne Erkran­kung durch die Pilz­spo­ren ein­ge­tre­ten war, war der Umzug nicht zwangs­läu­fig.