Sachsen gibt beim Elterngeld nach

Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.

Anders als die übri­gen 15 Bun­des­län­der hat Sach­sen bis­her Eltern­geld-Emp­fän­ger bes­ser gestellt und das Min­dest-Eltern­geld von 300 Euro monat­lich vom Pro­gres­si­ons­vor­be­halt aus­ge­nom­men. Doch auf Druck der ande­ren Bun­des­län­der gibt die säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung die­se Son­der­rol­le nun auf. Das Eltern­geld ist zwar grund­sätz­lich steu­er­frei, unter­liegt aber, wie vie­le ande­re staat­li­che Leis­tun­gen auch, dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt.