Privatnutzung bei mehreren Pkw im Betriebsvermögen

Auch wenn nur der Unternehmer selbst die Pkw im Betriebsvermögen nutzt, soll er nach Ansicht des Finanzgerichts Münster für jeden einzelnen Pkw die 1 %-Regelung anwenden.

Das Finanz­ge­richt Müns­ter ver­langt, dass ein Unter­neh­mer die Pri­vat­nut­zung jedes ein­zel­nen Fahr­zeugs im Betriebs­ver­mö­gen ver­steu­ert. Damit wen­det sich das Gericht gegen eine Ver­wal­tungs­an­wei­sung des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums, nach der nur der Pkw mit dem höchs­ten Lis­ten­preis der 1 %-Rege­lung unter­liegt, wenn Per­so­nen aus dem pri­va­ten Umfeld des Unter­neh­mers die Fahr­zeu­ge nicht für pri­va­te Zwe­cke nut­zen. Nach Ansicht der Rich­ter kommt es aber auf die Benut­zung durch ande­re Per­so­nen nicht an, weil ein Fahr­zeug auch dann Kos­ten ver­ur­sacht wenn es nicht bewegt wird. Außer­dem bestün­de auf die Anwen­dung einer Bil­lig­keits­re­ge­lung der Ver­wal­tung nur dann ein Rechts­an­spruch, wenn sie mit dem Gesetz in Ein­klang steht, was hier nicht der Fall sei.