Entwurf des Steuerbürokratieabbaugesetzes

Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.

Neben dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 bas­telt die Regie­rung noch an einem zwei­ten Gesetz zur Ände­rung steu­er­li­cher Vor­schrif­ten: Am 23. Juli 2008 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf für das Steu­er­bü­ro­kra­tie­ab­bau­ge­setz ver­ab­schie­det. Ent­schei­den Sie selbst, ob die geplan­ten Ände­run­gen auch für Sie eine Erleich­te­rung brin­gen:

  • Elek­tro­ni­sche Steu­er­erklä­rung: Ab 2011 soll für eine gan­ze Rei­he von Steu­er­erklä­run­gen und ergän­zen­den Daten die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Abga­be bestehen. Das gilt für die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung von Steu­er­pflich­ti­gen mit Gewinn­ein­künf­ten (Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, Gewer­be­trei­ben­de, Land- und Forst­wir­te), der Erklä­run­gen zur Kör­per­schaft­steu­er, der Erklä­run­gen zur Gewer­be­steu­er und Gewer­be­steu­er­zer­le­gung, der Erklä­rung zur geson­der­ten Fest­stel­lung und der Bilan­zen und Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen. Alle Erklä­run­gen müs­sen mit einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur ver­se­hen sein.

  • Elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung: Wei­te­re Daten akzep­tiert die Finanz­ver­wal­tung zukünf­tig eben­falls oder sogar aus­schließ­lich auf elek­tro­ni­schem Weg. Für Spen­den­be­schei­ni­gun­gen (Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen) wird die­ser Weg eröff­net, für Beschei­ni­gun­gen über Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen und Mel­dun­gen über die Auf­nah­me einer gewerb­li­chen Tätig­keit wird er vor­be­rei­tet. Vor­ge­schrie­ben wird die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung ab 2010 für die Beschei­ni­gung der Alters­vor­sor­ge­be­trä­ge durch den Anbie­ter. Dem muss der Steu­er­pflich­ti­ge zwar zustim­men, aller­dings ist die Zustim­mung Vor­aus­set­zung für den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug.

  • Schwel­len­wer­te: Die Schwel­len­wer­te für die Lohn­steu­er-Anmel­dun­gen wer­den von 800 auf 1.000 Euro (Pflicht zur vier­tel­jähr­li­chen Abga­be ober­halb die­ser Jahres­sum­me) und von 3.000 auf 4.000 Euro (monat­li­che Abga­be­pflicht) ange­ho­ben. Für die Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung stei­gen die Schwel­len­wer­te von 512 auf 1.000 Euro (vier­tel­jähr­li­che Abga­be) und von 6.136 auf 7.500 Euro (monat­li­che Abga­be).

  • Prü­fun­gen: Auf Antrag des Arbeit­ge­bers kön­nen die Lohn­steu­er-Außen­prü­fung und die Prü­fung durch den Trä­ger der Ren­ten­ver­si­che­rung vor­aus­sicht­lich ab 2010 zeit­gleich erfol­gen.

  • Baga­tell­gren­ze: Die Baga­tell­gren­ze von 1.000 Euro zur Aus­zah­lung des Kör­per­schaft­steu­er­gut­ha­bens in einem Betrag statt in zehn Jah­res­ra­ten wird rück­wir­kend gesetz­lich fest­ge­schrie­ben.

  • Rech­nungs­stel­lung: Für steu­er­freie Umsät­ze wird die Pflicht zur Ertei­lung einer Rech­nung gestri­chen, eben­so die Pflicht zur Ertei­lung einer Sam­mel­rech­nung in Papier­form für elek­tro­nisch über­mit­tel­te Rech­nun­gen im EDI-Ver­fah­ren.

  • Vor­läu­fi­ge Fest­set­zung: Um der Flut von Ein­sprü­chen zu begeg­nen, soll eine vor­läu­fi­ge Steu­er­fest­set­zung (Vor­läu­fig­keits­ver­merk) grund­sätz­lich mög­lich sein, wenn ein Ver­fah­ren bei einem Bun­des­ge­richt oder dem Euro­päi­schen Gerichts­hof anhän­gig ist. Auf die Fra­ge der Ver­fas­sungs- oder Euro­pa­rechts­wid­rig­keit kommt es dann nicht mehr an.

Von den genann­ten Aus­nah­men abge­se­hen sol­len die Ände­run­gen ab dem 1. Janu­ar 2009 gel­ten.