Unzulässige E-Mail-Werbung

Erneut wurde in der aktuellen Rechtsprechung mehrfach festgestellt, dass unerwünschte E-Mail-Werbung unzulässig ist.

Erhal­ten Sie uner­wünscht oder ohne Auf­for­de­rung Wer­bung per E-Mail, stellt das eine Stö­rung Ihres Eigen­tums- und Per­sön­lich­keits­rechts dar. Die Gerich­te sind der Mei­nung, dass es für Sie eine unzu­mut­ba­re Beläs­ti­gung ist, sich mit den Wer­be-Mails aus­ein­an­der zu set­zen. Ihnen ent­steht sowohl zeit­li­cher als auch finan­zi­el­ler Auf­wand, wenn Sie die E-Mails abru­fen und löschen. Außer­dem wird Ihnen die Wer­bung prak­tisch auf­ge­zwun­gen.

Sind Sie also Emp­fän­ger uner­wünsch­ter E-Mail-Wer­bung haben Sie in jedem Fall das Recht, von dem Absen­der zu ver­lan­gen, dass er das wei­te­re Ver­sen­den von unauf­ge­for­der­ter Wer­bung per E-Mail unter­lässt.