Vollmachtsvorlage

Nur vertretungsberechtigte Personen sollten für eine GmbH nach außen auftreten.

Der Lei­ter der Per­so­nal­ab­tei­lung hat­te einem Mit­ar­bei­ter gekün­digt. Doch der Mit­ar­bei­ter bean­stan­de­te die Unter­schrifts­be­rech­ti­gung des Per­so­nal­lei­ters, das Kün­di­gungs­schrei­ben hät­te von dem GmbH-Geschäfts­füh­rer unter­schrie­ben wer­den müs­sen. Der Per­so­nal­lei­ter hat­te kei­ne Pro­ku­ra. Im Ergeb­nis war die Kün­di­gung unwirk­sam, weil der Mit­ar­bei­ter die feh­len­de Voll­macht sofort gerügt hat­te. Nach­dem dies gesche­hen war, hät­te der Per­so­nal­lei­ter bin­nen 3 Tage dem Mit­ar­bei­ter eine auf ihn aus­ge­stell­te und von dem ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Geschäfts­füh­rer unter­schrie­be­ne Voll­macht vor­le­gen müs­sen.

Stel­len Sie durch eine Orga­ni­sa­ti­ons­an­wei­sung in Ihrem Betrieb sicher, dass nur ver­tre­tungs­be­rech­tig­te Per­so­nen für die GmbH nach außen auf­tre­ten. Legen Sie die Unter­schrifts­be­rech­ti­gung im ein­zel­nen fest, damit Ihnen der­ar­ti­ge Über­ra­schun­gen erspart blei­ben.