Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen

Die geforderte Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen an Beschäftigte Dritter wird nun gesetzlich verankert.

Am 3. Sep­tem­ber 2008 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf der Ers­ten Ver­ord­nung zur Ände­rung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung beschlos­sen. Dar­in ist auch die bereits viel­fach gefor­der­te Bei­trags­frei­heit für pau­schal­be­steu­er­te Sach­leis­tun­gen an Beschäf­tig­te Drit­ter ent­hal­ten. Bis­her galt hier eine Bei­trags­pflicht zur Sozi­al­ver­si­che­rung mit ent­spre­chend hohem büro­kra­ti­schem Auf­wand. Aus­ge­nom­men sind aber Arbeit­neh­mer von Kon­zern­un­ter­neh­men. Die Ver­ord­nung soll zum 1. Janu­ar 2009 in Kraft tre­ten.