Stornokosten im Hotelgewerbe
Sind Stornokosten nun umsatzsteuerpflichtig oder nicht? Die Finanzverwaltung hat ihre Meinung dargelegt.
Ob Stornokosten für die Stornierung einer Zimmerreservierung nun der Umsatzsteuer unterliegen oder nicht, das ist immer wieder Gegenstand eines Streits zwischen Finanzverwaltung und Hoteliers. Die Finanzverwaltung hat dazu nun eindeutig Stellung genommen. Demnach hängt die Beurteilung der Stornokosten davon ab, ob dem Kunden aufgrund des Vertrags ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. Ist der Kunde wirksam vom Vertrag zurückgetreten, handelt es sich bei den Stornokosten um eine steuerfreie Schadensersatzleistung für eventuelle Vermögenseinbußen des Vertragspartners (Hoteliers). Hatte der Kunde dagegen kein Rücktrittsrecht und konnte sich nicht wirksam vom Vertrag lösen, sind die Stornokosten das steuerpflichtige Entgelt für das Bereithalten der Hotelzimmer und keine Schadensersatzleistung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer