Stornokosten im Hotelgewerbe

Sind Stornokosten nun umsatzsteuerpflichtig oder nicht? Die Finanzverwaltung hat ihre Meinung dargelegt.

Ob Stor­no­kos­ten für die Stor­nie­rung einer Zim­mer­re­ser­vie­rung nun der Umsatz­steu­er unter­lie­gen oder nicht, das ist immer wie­der Gegen­stand eines Streits zwi­schen Finanz­ver­wal­tung und Hote­liers. Die Finanz­ver­wal­tung hat dazu nun ein­deu­tig Stel­lung genom­men. Dem­nach hängt die Beur­tei­lung der Stor­no­kos­ten davon ab, ob dem Kun­den auf­grund des Ver­trags ein Rück­tritts­recht ein­ge­räumt wird. Ist der Kun­de wirk­sam vom Ver­trag zurück­ge­tre­ten, han­delt es sich bei den Stor­no­kos­ten um eine steu­er­freie Scha­dens­er­satz­leis­tung für even­tu­el­le Ver­mö­gens­ein­bu­ßen des Ver­trags­part­ners (Hote­liers). Hat­te der Kun­de dage­gen kein Rück­tritts­recht und konn­te sich nicht wirk­sam vom Ver­trag lösen, sind die Stor­no­kos­ten das steu­er­pflich­ti­ge Ent­gelt für das Bereit­hal­ten der Hotel­zim­mer und kei­ne Scha­dens­er­satz­leis­tung.