Steuerabzug für Haushaltshilfen

Der maximale Steuerabzug für Haushaltshilfen wird mehr als verdreifacht.

Die Gro­ße Koali­ti­on plant einen erwei­ter­ten Steu­er­ab­zug für Hil­fen im Haus­halt. Das betrifft sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäf­tig­te im Haus­halt, beaufttrag­te Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men (bei­spiels­wei­se für Haus­rei­ni­gung oder Gar­ten­ar­bei­ten) und die Betreu­ung und Pfle­ge von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen. Hier gilt künf­tig: Statt bis­her zusam­men 6.000 Euro kön­nen künf­tig 20.000 Euro bei der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben wer­den. 20 Pro­zent, also maxi­mal 4.000 Euro (bis­her 1.200 Euro) wer­den dann erstat­tet.