Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Kapitaleinkünften

Einsprüche gegen die Besteuerung von Kapitaleinkünften hat die Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.

Mit einer All­ge­mein­ver­fü­gung hat die Finanz­ver­wal­tung alle am 22. Juli 2008 anhän­gi­gen Ein­sprü­che zurück­ge­wie­sen, die eine ver­fas­sungs­wid­ri­ge Besteue­rung der Kapi­tal­ein­künf­te unter­stel­len. Die Frist für eine Kla­ge beim Finanz­ge­richt läuft ein Jahr nach Ver­öf­fent­li­chung der All­ge­mein­ver­fü­gung ab.