Einkünftezurechnung bei Ehegatten

Einkünfte aus Immobilien werden Eheleuten entsprechend der Eigentumsverhältnisse zugerechnet.

Sind Ehe­leu­te je zur Hälf­te an einer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie betei­ligt, dann sind ihnen auch in die­sem Ver­hält­nis die Ein­künf­te zuzu­rech­nen. Dabei spielt es weder eine Rol­le, ob nur ein Ehe­part­ner die gesam­ten Auf­wen­dun­gen getra­gen hat, noch ob nur einer von bei­den die Miet­ver­trä­ge mit den Mie­tern abge­schlos­sen hat. Die gemein­schaft­li­che Ver­mie­ter­stel­lung ori­en­tiert sich viel­mehr an den zivil­recht­li­chen Betei­li­gungs­ver­hält­nis­sen. Die­sen Ver­hält­nis­sen ist auch steu­er­lich für die Ein­künf­te­ver­tei­lung zu fol­gen, solan­ge die Ehe­leu­te kei­ne abwei­chen­de gemein­schafts­be­ding­te Ver­ein­ba­rung getrof­fen haben.