Weiter Zusatzförderung für energiesparende Anlagen

Die auf Ende 2000 befristeten ökologischen Zusatzförderungen nach dem Eigenheimzulagengesetz sind durch Gesetzesänderungen nochmals um zwei weitere Jahre verlängert worden.

Für den Ein­bau bestimm­ter ener­gie­spa­ren­der Anla­gen kön­nen jähr­li­che Zusatz­för­de­run­gen von bis zu 500,- DM in Anspruch genom­men wer­den, für Nied­rig­ener­gie­häu­ser 400,- DM. Der Ein­bau der Maß­nah­me, die Anschaf­fung der Woh­nung oder die Fer­tig­stel­lung des Neu­baus müs­sen vor dem 1. Janu­ar 2003 erfol­gen.