Schätzung der Verzinsung mit 3 %

Macht ein Steuerzahler unplausible Angaben über die Verwendung von Vermögen, dann darf das Finanzamt Zinseinkünfte in Höhe von 3 % unterstellen.

Ein Steu­er­zah­ler behaup­te­te, ca. 350.000 Euro von der Bank abge­ho­ben, in bar zu Hau­se auf­be­wahrt und inner­halb von drei Jah­ren für ver­schie­de­ne Zwe­cke aus­ge­ge-ben zu haben. Einen Beweis dafür konn­te er aber nicht vor­le­gen, wes­halb das Fi-nanz­amt für die­sen Zeit­raum Zins­ein­künf-te in Höhe von 3 % pro Jahr annahm und per Schät­zungs­be­scheid fest­setz­te. Vom Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf wur­de die­se Schät­zung nun bestä­tigt.