Abfindung von Unterhaltsansprüchen per Einmalzahlung

Eine einmalige Kapitalabfindung für die Unterhaltsansprüche des Expartners ist steuerlich ungünstig.

Die Unter­halts­an­sprü­che des zukünf­ti­gen Expart­ners mit einer Ein­mal­zah­lung abzu­fin­den, mag hel­fen, unter die geschei­ter­te Ehe einen Schluss­strich zu zie­hen. Doch steu­er­lich ist die Abfin­dung kei­ne gute Idee, denn auch wenn in ihr eigent­lich die Unter­halts­an­sprü­che vie­ler Jah­re gebün­delt sind, darf sie trotz­dem nur im Rah­men der gesetz­li­chen Jah­res­höchst­be­trä­ge steu­er­lich als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend gemacht wer­den.