Konjunkturprogramm der Bundesregierung

Zur Bekämpfung des drohenden Abschwungs hat die Große Koalition ein umfangreiches Investitionspaket beschlossen.

Ange­sichts einer dro­hen­den Rezes­si­on hat sich die Bun­des­re­gie­rung auf ein Pro­gramm zur Ankur­be­lung der Kon­junk­tur in den nächs­ten bei­den Jah­ren geei­nigt. Am 5. Novem­ber stell­ten Finanz­mi­nis­ter Peer Stein­brück und Wirt­schafts­mi­nis­ter Micha­el Glos das Inves­ti­ti­ons­pa­ket vor, das eine Rei­he steu­er­li­cher Maß­nah­men ent­hält:

  • Degres­si­ve Abschrei­bung: Ab dem 1. Janu­ar 2009 ist wie­der die degres­si­ve Abschrei­bung beweg­li­cher Wirt­schafts­gü­ter mög­lich, aller­dings nur mit maxi­mal 25 %. Bis Ende 2007 war eben­falls eine degres­si­ve Abschrei­bung mög­lich, damals aber noch mit einem Höchst­satz von 30 %. Die­se Maß­nah­me ist auf zwei Jah­re befris­tet und gilt nicht für den GwG-Sam­mel­pos­ten, der für Wirt­schafts­gü­ter mit einem Anschaf­fungs­preis zwi­schen 150 und 1.000 Euro zu bil­den ist.

  • Son­der­ab­schrei­bung: Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men kön­nen zusätz­lich zur degres­si­ven Abschrei­bung auch Son­der­ab­schrei­bun­gen nut­zen. Die dafür rele­van­ten Betriebs­ver­mö­gens- und Gewinn­gren­zen wer­den um je 100.000 Euro auf 335.000 Euro (Betriebs­ver­mö­gen bei Bilan­zie­rern) bzw. 200.000 Euro (Gewinn bei Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nern) erhöht.

  • Hand­wer­k­erleis­tun­gen: Der Steu­er­bo­nus für Instand­hal­tungs- und Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men in pri­va­ten Haus­hal­ten ver­dop­pelt sich. So wer­den 20 % von maxi­mal 6.000 Euro Kos­ten, also bis zu 1.200 Euro, vom Finanz­amt erstat­tet. Die Rege­lung wird nach zwei Jah­ren über­prüft.

  • Kraft­fahr­zeug­steu­er: Die Umstel­lung der Kfz-Steu­er auf eine koh­len­di­oxid- und schad­stoff­be­zo­ge­ne Besteue­rung dau­ert noch etwas, aber Unter­stüt­zung für die gebeu­tel­te Auto­mo­bil­bran­che gibt es schon jetzt: Ab sofort gilt eine befris­te­te Kfz-Steu­er­be­frei­ung von einem Jahr für alle Neu­wa­gen und von zwei Jah­ren für Neu­fahr­zeu­ge mit Euro-5 und Euro-6-Norm. Die Steu­er­be­frei­ung endet in jedem Fall am 31. Dezem­ber 2010 und gilt nur für Neu­zu­las­sun­gen bis zum 30. Juni 2009. Gera­de bei die­sem Punkt gibt es aber noch Über­le­gun­gen, die För­de­rung anders zu gestal­ten oder sogar ganz zu strei­chen.

Dane­ben ent­hält das Paket auch noch ande­re Maß­nah­men, die für Arbeit­ge­ber und Immo­bi­li­en­be­sit­zer von Inter­es­se sind:

  • Kurz­ar­bei­ter­geld: Befris­tet auf ein Jahr wird die Bezugs­dau­er von Kurz­ar­bei­ter­geld von 12 auf 18 Mona­te ver­län­gert. Kurz­ar­beit soll auch für Wei­ter­qua­li­fi­zie­run­gen genutzt wer­den kön­nen, eben­so wird das Son­der­pro­gramm für Älte­re und Gering­qua­li­fi­zier­te flä­chen­de­ckend aus­ge­baut.

  • Gebäu­de­sa­nie­rung: Für das CO2-Gebäu­de­sa­nie­rungs­pro­gramm ste­hen in den Jah­ren 2009 bis 2011 drei Mil­li­ar­den Euro mehr bereit. Mehr Geld gibt es auch für die För­de­rung des alters­ge­rech­ten Umbaus von Wohn­raum sowie für die Sanie­rung von Schu­len, Kin­der­gär­ten und Sport­stät­ten.

Bereits am 7. Okto­ber hat­te sich die Gro­ße Koali­ti­on auf ein ers­tes Paket geei­nigt, in dem unter ande­rem die Absen­kung der Bei­trä­ge zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung von 3,3 % auf 2,8 % und die Erhö­hung von Kin­der­geld und Kin­der­frei­be­trag ent­hal­ten sind.