Rückzahlungsverpflichtung bei geschiedenen Ehegatten
Geschiedene Ehegatten haben eine Rückzahlungsverpflichtung für die Hälfte einer Steuererstattung, wenn beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und inzwischen geschieden sind.
Ergibt sich aus einer Einkommensteuerveranlagung zwischenzeitlich geschiedener Eheleute eine Steuererstattung, so steht dieser Erstattungsbetrag den geschiedenen Eheleuten jeweils zur Hälfte zu. Wird der volle Betrag an Sie ausgezahlt, sind Sie zur Rückzahlung der Hälfte des Erstattungsbetrags an das Finanzamt verpflichtet.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihr Ehepartner die Einkommensteuervorauszahlung geleistet haben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass derjenige, der zahlt, die Einkommensteuer für Rechnung beider Ehepartner als Gesamtschuldner zahlt. Daraus folgt, dass bei einer Rückerstattung auch beide Ehepartner erstattungsberechtigt sind.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen