Aufwendungen für Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf

Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf sind keine Fortbildungskosten.

Machen Sie Auf­wen­dun­gen für eine höhe­re Qua­li­fi­ka­ti­on in einem nicht aus­ge­üb­ten Beruf gel­tend, so sind die­se Auf­wen­dun­gen kei­ne Fort­bil­dungs­kos­ten und damit nicht als Wer­bungs­kos­ten berück­sich­ti­gungs­fä­hig. Fort­bil­dungs­kos­ten sind nicht des­halb nicht gege­ben, weil die Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on für Ihren aus­ge­üb­ten Beruf nicht not­wen­dig sind. Ihre Auf­wen­dun­gen kön­nen Sie aller­dings als Son­der­aus­ga­ben gel­tend machen.