@-Firma

Das @-Zeichen wird nicht als Bestandteil eines Firmennamens für die Eintragung ins Handelsregister akzeptiert.

Das @-Zeichen ist IT-Fir­men beliebt. Es steht für Moder­ni­tät, Inno­va­ti­on und Kom­pe­tenz. Das Zei­chen ist jedoch noch nicht Bestand­teil der deut­schen Schrift­spra­che. Außer­dem ist es nach Auf­fas­sung der mit die­ser Fra­ge befass­ten Rich­ter in Mün­chen nicht aus­sprech­bar. Folg­lich kann es nach die­ser Auf­fas­sung nicht Bestand­teil eines Fir­men­na­mens sein. Eine sol­che Fir­ma kann nicht im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den.

Es bleibt abzu­war­ten, ob sich die­se Recht­spre­chung aus Mün­chen in ganz Deutsch­land durch­set­zen wird. Eine gan­ze Rei­he von Fir­men haben bereits das @-Zeichen als Namens­be­stand­teil, ohne dass die­ses bis­her bean­stan­det wor­den ist. Theo­re­tisch müss­ten jetzt alle die­se Fir­men ihren Fir­men­na­men ändern und das nicht aus­sprech­ba­re @-Zeichen durch den Buch­sta­ben “a” erset­zen.