Steuerfreiheit für Neuwagen

Ein Teil des Konjunkturpakets ist die Befreiung von Neuwagen von der Kfz-Steuer für maximal zwei Jahre.

Mit der Ver­ab­schie­dung des Kon­junk­tur­pa­kets ist nun auch end­lich klar, wie die Steu­er­frei­heit für Neu­wa­gen aus­se­hen soll: Jeder Pkw, der zwi­schen dem 5. Novem­ber 2008 und dem 30. Juni 2009 erst­mals zuge­las­sen wird, ist ein Jahr lang von der Kfz-Steu­er befreit. Neu­wa­gen mit Euro-5- oder Euro-6-Norm sind sogar für maxi­mal zwei Jah­re, längs­tens aber bis zum 31. Dezem­ber 2010, steu­er­frei. Hier fällt der Vor­teil also umso grö­ßer aus, je frü­her die Erst­zu­las­sung erfolgt. Außer­dem sol­len bereits zuge­las­se­ne Euro-5-Pkw ab dem 1. Janu­ar 2009 für ein Jahr von der Kfz-Steu­er befreit sein, wenn sie seit dem Tag der Erst­zu­las­sung nach die­ser Norm geneh­migt sind. Eini­ge Bun­des­län­der ver­schi­cken schon seit Novem­ber kei­ne Steu­er­be­schei­de mehr für Neu­wa­gen, ande­re wol­len die Ver­ab­schie­dung des Geset­zes im Bun­des­rat am 5. Dezem­ber 2008 abwar­ten.