In vielen Beiträgen liest man einiges zu Tipps und Tricks im Steuerrecht. Aber ehrlich: Kommt es auf die Kleinbeträge an, die Sie noch geltend machen können, oder eher auf Fallstricke, die im Zweifel richtig viel Geld kosten?
Wir haben uns im nachfolgenden Beitrag für Letzteres entschieden. Denn Tipps und Tricks klären wir mit Ihnen persönlich. Die Fallstricke aber lauern bei von Ihnen ausgelösten Handlungen. In vielen Fällen werden wir als Berater nicht von Anfang an hinzugezogen, da Sie ja nichts argwöhnen. Deshalb wollen wir Sie im Folgenden etwas sensibilisieren. Dabei handelt es sich, und das muss klar sein, nur um eine beispielhafte Aufzählung.
„Dieser Artikel stammt aus der Broschüre „Lotse“, der vierteljährlichen Mandantenzeitung des delfi-net Steuerberater-Netzwerk, in dem unsere Kanzlei Mitglied ist. ist.“
Sachverhalt | Steuerliche Folge | |
Für Unternehmer: | ||
1. | Verkauf von GmbH-Anteile mit Verlustvortrag | Der Verlustvortrag geht ganz (bei Übertragung von mehr als 50%) oder anteilig verloren. |
2. | Verkauf von GmbH-Anteilen innerhalb von 7 Jahren nach einer Umwandlung. | In der Regel wurde zu Buchwerten übertragen. Hierbei gilt aber eine Haltefrist von 7 Jahren. Werden die Anteile innerhalb dieser Frist verkauft oder übertragen, so werden anteilig stille Reserven aufgedeckt. |
3. | Der Gesellschafter-Geschäftsführer verzichtet auf seine Pension aus seiner GmbH. | Es liegt eine verdeckte Einlage vor, mit der Folge, dass eine privater Zufluss versteuert werden muss. |
4. | Gesellschafter einer Personengesellschaft scheidet unterjährig aus dieser aus. | Der Ausscheidene bekommt keine Gewerbesteuer- Anrechnung mehr. |
5. | Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren nach Abgabe der Erklärung nach einer Realteilung. | Die Buchwertfortführung aus der Realteilung geht verloren. |
6. | Elektronische Kasse entspricht ab 2017 nicht mehr den Anforderungen der Finanzverwaltung | Die Buchführung ist nicht ordnungsgemäß, das Finanzamt kann schätzen. |
7. | Eine Freiberufler-Sozietät erzielt auch gewerbliche Einkünfte von mehr als 3% der Gesamtnettohonorare oder mehr als 24.500 € pro Jahr. | Der gesamte Gewinn unterliegt damit der Gewerbesteuer. |
Für Immobilienbesitzer: | ||
8. | Renovierung einer gebrauchten Immobile innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf | Die Sanierungsaufwendungen sind keine Werbungskosten mehr, wenn diese 15 % der Gebäudeanschaffungskosten überschreiten. Die Drei-Jahresfrist kann im Einzelfall auch ausgedehnt werden. |
9. | Verkauf einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf | Der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und dem Kaufpreis samt den Nebenkosten wird als privater Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Eine Ausnahme ist nur bei Selbstnutzung möglich. |
10. | Verkauf der 4. Immobilie innerhalb von 5 Jahren | Alle Immobiliengewinne sind steuerpflichtig, da ein gewerblicher Grundstückshandel fingiert wird. Bei Branchennähe zum Immobilienmarkt kann das auch schon ab der ersten Immobilie sein. |
11. | Kauf einer umsatzsteuerpflichtig vermieteten Immobilie | Ändern sich die Nutzungsverhältnisse (zum Beispiel wenn anstatt steuerpflichtig nun steuerfrei vermietet wird), besteht Gefahr, dass Vorsteuern, die der Veräußerer bekommen hat, nun vom Erwerber zurückzuzahlen sind. |
12. | Vermietung an Angehörige unter 66% der vergleichbaren Bruttomiete. | Die Aufwendungen für die Immobilie sind anteilig keine Werbungskosten mehr. |
Für Alle: | ||
13. | Ausländische Kapitalerträge wurden vergessen zu erklären | Der automatische Informationsabgleich zwischen den Staaten startet 2016. Es erfolgt eine Eröffnung eines Strafverfahrens, wenn eine Steuerhinterziehung vermutet wird. |
14. | Verteilung einer Abfindung auf mehrere Jahre | Damit liegt keine “Zusammenballung der Einkünfte” vor. Diese ist Voraussetzung, dass eine begünstigte Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung erfolgen kann. |
15. | Die Rechtsbehelfsfrist bei Bescheiden wird überschritten. | Eine Änderung des Bescheides mittels Einspruch ist nun nicht mehr möglich. |