Sie haben eine „Ein-Mann-GmbH? Oder Sie sind an einer GmbH betei­ligt, an der Sie auch betei­ligt sind?

Dann brau­chen Sie einen „Geschäfts­füh­rer-Arbeits­ver­trag“. Hört sich komisch an ? Da machen Sie ja qua­si einen Ver­trag mit sich selbst? Geht das über­haupt?

Stimmt: Es gilt ein sog. „Selbst­kon­tra­hie­rungs­ver­bot“ im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch. „Eigent­lich kann man also kei­nen Ver­trag mit sich selbst machen. Die Befrei­ung von die­ser Regel wird aber meist schon in der Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer beim Notar gere­gelt. So steht einem zivil­recht­lich gül­ti­gen Ver­trag also nichts im Wege.

Die wich­tigs­ten Rege­lun­gen in die­sem Ver­trag betref­fen:

  • Die Grund­la­ge für die Ver­gü­tung – ohne Ver­trag kein Gehalt (son­dern dann eine sog. „ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung – steu­er­lich deut­lich teu­rer)

Beson­ders wich­tig: Das Gehalt (egal ob Fest­ge­halt oder Zusatz­ver­gü­tun­gen wie Tan­tie­men, Boni oder die Nut­zung eines Fir­men-PKW) muss immer im Vor­hin­ein (also v o r der ers­ten Gehalts­ab­rech­nung) ver­trag­lich (schrift­lich!) ver­ein­bart wer­den. Das gilt auch für spä­te­re Ände­run­gen oder Erhö­hun­gen.

  • Die Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung nach außen (allein oder nur zusam­men mit ande­ren)
  • Die Geneh­mi­gung von Neben­tä­tig­kei­ten – die Ein­nah­men gehö­ren sonst der GmbH, wenn die­se den Betrag nicht gel­tend macht folgt wie­der das Damo­kles­schwert der ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung…
  • Die Haf­tung des Geschäfts­füh­rers

Ist nur ein allei­ni­ger Geschäfts­füh­rer bestellt, ist er für alles ver­ant­wort­lich.

Bei meh­re­ren Geschäfts­füh­rern kön­nen Auf­ga­ben der Geschäfts­füh­rung (z. B. Per­so­nal, Ver­trieb, Finan­zen, Gesamt­lei­tung) über einen sog. „Geschäfts­ver­tei­lungs­plan“ auch ein­zel­nen Geschäfts­füh­rern zuge­ord­net wer­den. Jeder haf­tet dann zunächst nur für den von ihm ver­ant­wor­te­ten Bereich.

Wir emp­feh­len Ihnen, den Geschäfts­füh­rer­ver­trag bei der Grün­dung von einem Anwalt auf­set­zen zu las­sen. Wir bera­ten Sie in die­sem Zusam­men­hang ger­ne bzgl. der steu­er­li­chen Fall­stri­cke.

Die­ser Arti­kel stammt aus der Bro­schü­re „Lot­se“, der vier­tel­jähr­li­chen Man­dan­ten­zei­tung des del­fi-net Steu­er­be­ra­ter-Netz­werk, in dem unse­re Kanz­lei Mit­glied ist. ist.“