Existenzgründer

Sobald die Ein­künf­te aus einer selbst­stän­di­gen Tätig­keit mehr als 410 Euro im Jahr betra­gen, muss die Steu­er­erklä­rung zwin­gend elek­tro­nisch abge­ge­ben wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof und das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt haben bekannt gege­ben, über wel­che Ver­fah­ren sie in die­sem Jahr ent­schei­den wol­len.
Der Grün­der einer Ein-Mann-Kapi­tal­ge­sell­schaft kann auch dann den Vor­steu­er­ab­zug für Leis­tun­gen zur Grün­dung der Gesell­schaft in Anspruch neh­men, wenn es spä­ter nicht zur Grün­dung kom­men soll­te.
Nach dem Vor­la­ge­be­schluss des Bun­des­fi­nanz­hofs ans Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erge­hen neue Steu­er­be­schei­de, in denen Aus­bil­dungs­kos­ten nur beschränkt aner­kannt wer­dem, nur noch vor­läu­fig.
Damit eine zwei­te Berufs­aus­bil­dung unbe­schränkt als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar ist, muss die ers­te Berufs­aus­bil­dung jetzt bestimm­te Min­dest­an­for­de­run­gen erfül­len.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.
Klein­un­ter­neh­mer müs­sen vor­sich­tig sein, um nicht auf der Umsatz­steu­er sit­zen zu blei­ben, wenn sie die Gut­schrift eines Kun­den akzep­tie­ren.
Weil er das Wer­bungs­kos­ten­ab­zugs­ver­bot für Aus­bil­dungs­kos­ten für ver­fas­sungs­wid­rig hält, hat der Bun­des­fi­nanz­hof das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­ru­fen.
Die KfW ver­bes­sert ihr För­der­an­ge­bot für Exis­tenz­grün­der und jun­ge Unter­neh­men, die nun zwei Jah­re län­ger den Grün­der­kre­dit bean­tra­gen kön­nen.
Der Regie­rungs­ent­wurf für das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2015 in Form des Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­set­zes liegt jetzt vor.