Existenzgründer

Ein als Lieb­ha­be­rei geführ­ter Betrieb behält die­sen Sta­tus nicht auto­ma­tisch auf Dau­er, wenn spä­ter wesent­lich höhe­re Ein­nah­men ent­ste­hen.
Uni und Aus­bil­dungs­stät­te gel­ten nicht mehr als regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te, womit die Fahrt­kos­ten nicht mehr nur in Höhe der Ent­fer­nungs­pau­scha­le abzieh­bar sind.
Die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Abga­be der Steu­er­erklä­rung trifft jetzt auch Steu­er­zah­ler, die gar nicht ahnen, dass sie von die­ser Pflicht betrof­fen sind.
Klein­un­ter­neh­mer sol­len schon bald von diver­sen Pflich­ten bei der Bilan­zie­rung ent­las­tet wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung ist vor­erst mit dem Ver­such geschei­tert, von Ama­zon eine Auf­stel­lung der Mar­ket­place-Anbie­ter zu bekom­men.
Ein teu­res Stu­di­um oder eine kost­spie­li­ge Aus­bil­dung zum Pilot lässt sich dank neu­er Urtei­le zumin­dest auf Umwe­gen in vol­ler Höhe steu­er­lich gel­tend machen.
Die Pflicht zur Abga­be der Anla­ge EÜR ist wirk­sam und nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs auch nicht unver­hält­nis­mä­ßig.
Zumin­dest die frü­her mög­li­che Ans­parab­schrei­bung ist auch für in einer aus­län­di­schen Betriebs­stät­te genutz­te Wirt­schafts­gü­ter mög­lich.
Das erfreu­li­che Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zur steu­er­li­chen Abzieh­bar­keit von Aus­bil­dungs­kos­ten soll nun per Geset­zes­än­de­rung wie­der aus­ge­he­belt wer­den.
Auch eine anders lau­ten­de Gerichts­stands­ver­ein­ba­rung ändert nichts dar­an, dass Strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern, der Gesell­schaft und ihren Orga­nen bei einer Limi­ted vor eng­li­schen Gerich­ten aus­zu­tra­gen sind.