Existenzgründer

Grün­der einer Ich-AG müs­sen vor­aus­sicht­lich ab Novem­ber eine Trag­fä­hig­keits­be­wer­tung ihrer Grün­dungs­idee vor­neh­men las­sen.
Bei der Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge zäh­len für die Berech­nung der Zahl der Arbeit­neh­mer auch Teil­zeit­kräf­te.
Wei­ter­bil­dungs­kos­ten, die vor der Auf­nah­me einer gewerb­li­chen oder selbst­stän­di­gen Tätig­keit ent­ste­hen, kön­nen unter Umstän­den als vor­weg­ge­nom­me­ne Betriebs­aus­ga­ben abge­setzt wer­den.
Mit einer kos­ten­lo­sen CD-ROM kön­nen sich Exis­tenz­grün­der über die recht­li­che und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on in den neu­en EU-Mit­glieds­staa­ten infor­mie­ren.
Die Ans­parab­schrei­bung für einen noch zu eröff­nen­den Betrieb setzt eine ver­bind­li­che Bestel­lung des Inves­ti­ti­ons­guts vor­aus.
Sich selbst­stän­dig machen, heißt nicht zwangs­läu­fig, ein völ­lig neu­es Unter­neh­men zu grün­den.
Vor einer Exis­tenz­grün­dung soll­ten Sie sich mit eini­gen Fra­gen aus­ein­an­der set­zen, damit die Grün­dung ein Erfolg wird.
Exis­tenz­grün­der und Klein­un­ter­neh­mer kön­nen eine För­de­rung für die Unter­neh­mens­be­ra­tung auch durch den Steu­er­be­ra­ter erhal­ten.
Exis­tenz­grün­der kön­nen jetzt in den ers­ten vier Jah­ren ihrer Tätig­keit ein­fa­cher befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge abschlie­ßen.
Vor allem Exis­tenz­grün­der und Klein­un­ter­neh­mer sol­len von den mit der aktu­el­len Steu­er­re­form ver­quick­ten Arbeits­markt­re­for­men pro­fi­tie­ren, ins­be­son­de­re vom geän­der­ten Kün­di­gungs­schutz.